Weitere Lockerungen an saarländischen Schulen ab dem 01.10.2021

28. 09. 2021

Liebe Eltern,

 

"angesichts der derzeit stabilen Infektionslage und der hohen Impfquote im Saarland hat der Ministerrat heute, Dienstag, 28. September 2021 eine neue Rechtsverordnung beschlossen. In vielen öffentlichen Bereichen werden ab Freitag die bisherigen Beschränkungen wie begrenzte Personenzahl und Maskenpflicht durch eine 3G-Regelung ersetzt.

 

Den Lockerungen im öffentlichen Bereich folgend, gelten ab kommenden Freitag, 1. Oktober 2021, für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige pädagogische und nichtpädagogische Personal der Schule im Schulbetrieb bzw. im Betreuungsbetrieb folgende Regelungen:

 

·         Es besteht in der Schule und auf dem Schulgelände keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jederzeit möglich und kann nicht untersagt werden.

·         Eine Einteilung in Kohorten bzw. feste Gruppen findet nicht statt. Demzufolge erübrigen sich auch zum Beispiel die Wegeplanung im Schulgebäude und die Aufteilung des Schulhofes für die verschiedenen festen Gruppen.

 

Der Ministerrat hat außerdem über die weitere Durchführung der Testungen in den Schulen entschieden:

·         Die Verpflichtung zweimal wöchentlich Antigen-Schnelltests durchzuführen, bleibt bis auf weiteres bestehen.

·         In den weiterführenden Schulen finden bei Schülerinnen und Schülern und in allen Schulen bei Lehrkräften und pädagogischen sowie nicht-pädagogischem Personal wie bisher beobachtete Selbsttests statt.

·         In den Förderschulen finden die Testungen bei den Schülerinnen und Schülern wie bisher durch medizinisches Personal statt.

·         In den Grundschulen werden die Testungen bei Schülerinnen und Schülern durch medizinisches Personal voraussichtlich ab 2. November 2021 durch Lolli-Antigen-Schnelltests abgelöst.