Musterhygieneplan gültig ab 28.06.2021

09. 07. 2021

Liebe Eltern hier können Sie sich den aktuellen Musterhygieneplan runterladen. Gerade für Sie als Eltern ist der Punkt 3.3, was den Besuch der Schule betrifft, von Wichtigkeit.

 

Aus dem Rundschreiben vom 07.05.21 zur Ergänzung:

 

Ausnahmen von der Testpflicht in der Schule für immunisierte Personen sowie über die Möglichkeiten des Nachweises Die Verordnung der Bundesregierung „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung–SchAusnahmV)“1 wird am 9. Mai 2021 in Kraft treten.

Dort ist unter anderem festgelegt, dass der schriftliche oder elektronische Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2-Virus (Impfnachweis) oder der schriftliche oder elektronische Nachweis über eine bereits erfolgte Infektion (Genesenennachweis) einem ärztlichen Zeugnis oder einem Testergebnis in elektronischer oder schriftlicher Form hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Testzertifikat) gleichgestellt sind.