Information zum Betreten des Schulgeländes (auch Parkplatzes) ab dem 19.04.2021

14. 04. 2021

Liebe Eltern,

aus dem heutigen Rundschreiben des Bildungsministeriums ein für Sie bedeutsamer Auszug:

 

"Schulfremde Personen, die sich nur sehr kurzfristig (zum Beispiel zum Abholen von Kindern) oder ohne Kontakt zu den der Schule angehörigen Personen (zum Beispiel Handwerker außerhalb der schulischen Betriebszeiten) auf dem Schulgelände aufhalten, unterliegen keinen weiteren Einschränkungen.

Alle anderen Schulfremden, deren Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht nur kurzfristig oder ohne Kontakt zu den der Schule angehörigen Personen ist,

wie beispielweise

zum Gespräch in die Schule gebetene Erziehungsberechtigte, ist der Zutritt zum Schulgelände nur erlaubt, wenn sie einen tagesaktuellen Nachweis über das Fehlen einer Infektion mindestens basierend auf einem Antigen-Schnelltest vorlegen (§ 5a VO-CP) oder einen solchen Test bei Zutritt unter Aufsicht durchführen. Sollte keine der Möglichkeiten genutzt werden können, wird ein Zutrittsverbot ausgesprochen. Über die Zutrittsverbote sind im Eingangsbereich des Geländes der Schule entsprechende Hinweise anzubringen."

 

Wir müssen Sie daher bitten, bei Aufenthalten auf dem Schulgelände, die länger als 5 min dauern oder mit Kontakt zu den der Schule angehörigen Personen ist,  einem der Schule angehörigen Personen (Schulleiter, Lehrerinnen, Sekretärin, Hausmeister, FGTS Personal), auf Verlangen, ein eigenes, tagesaktuelles Testzertifikat  mit negativem Ergebnis zu COVID-19 vorzuzeigen.

 

 

Bild zur Meldung: Titelbild