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Rahmenvorgaben zum Schulbetrieb vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021

08. 01. 2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen haben die Ministerpräsident*innen der Länder mit der Bundeskanzlerin am 05.01.2021 entschieden, die Maßnahmen vom 13.12.2020 bis zum 31.01.2021 zu verlängern, wovon auch die KITAS und die Schulen weiterhin betroffen sind und der Präsenzunterricht vor Ort bis auf die Abschlussschüler*innen weiterhin ausgesetzt ist. Daher gelten für die saarländischen Grundschulen bis Ende Januar 2021 die folgenden Rahmenvorgaben:

 

 Ab Montag dem 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 bleibt der Präsenzschulbetrieb vor Ort für alle Grundschulklassen eingestellt. Das heißt, es findet für alle Schülerinnen und Schüler kein Unterricht an der Grundschule sondern ein „Lernen von zuhause“ statt.

 

 Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler beim „Lernen von zuhause“ die Schulpflicht.

 

 Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen wird an den jeweiligen Schulstandorten am Vormittag ein angepasstes pädagogisches Angebot in der Schule wie bisher vorgehalten. Hierzu sollen die Kinder von den Erziehungsberechtigten bis spätestens dienstags für die kommende Woche angemeldet werden.

 

 Auch im Präsenzangebot der Schule gelten die Regelungen im aktuellen Musterhygieneplan des Saarlandes vom 17.11.2020. Zu beachten ist, dass auch für die Grundschülerinnen und -schüler für die gesamte Verweildauer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. 

 

 Das FGTS Angebot besteht für die in der FGTS angemeldeten Schülerinnen und Schüler im bisherigen Umfang fort. Die Rückmeldung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der FGTS soll ebenfalls bis dienstags für die kommende Woche erfolgen. Zur Entlastung von Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern während des Lockdown übernimmt das Saarland für den Monat Januar zwei Drittel der Elternbeiträge der FGTS. Bitte nehmen Sie die Betreuung nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind nicht zuhause betreuen können.

 

 Die vorgenannten Regelungen gelten auch für die Gebundenen Ganztagsschulen. Vor der Mittagspause findet das zuvor genannte angepasste pädagogische Angebot der Schule statt. In der Mittagspause wird in der Regel eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Im Anschluss an die Mittagspause werden Freizeitangebote bis zum sonst geltenden regulären Ende des Schultags bereitgestellt. Die vorgenannten zur Aussetzung der Präsenzpflicht dargestellten Regelungen gelten für die Gebundenen Ganztagsschulen analog.

 

Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob und in welchem Umfang die Kinder an den vorgenannten Angeboten teilnehmen. Eine Rückmeldung soll ebenfalls bis zum Dienstag für die kommende Woche erfolgen.

 

 In welcher Form das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird, ist abhängig von den standortbezogenen organisatorischen Gegebenheiten. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin Lernmaterialien für das häusliche Lernen. Diese werden über Lernplattformen wie die Online Schule Saarland (OSS), per E-Mail oder auf anderen digitalen und analogen Wegen bereitgestellt.

 

 Wichtig ist, dass das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird und die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Selbstverständlich werden wir Sie so früh wie möglich über die weiteren Vorgaben für den Schulbetrieb ab dem 01.02.2021 informieren. Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Im Auftrag Christine Ewen

 

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Kontakt

Kreuzbergschule Merzig
Schulleiterin Sabine Schwer
Kreuzbergstr. 51
66663 Merzig

 

Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag - Freitag: 08:30 bis 12:30

 

Telefon & E-Mail-Kontakt

Tel.: 06861-85850
Fax: 06861-8511850
Email:

 

Weitere Parkmöglichkeiten

Bitte nutzen Sie die weiteren Parkmöglichkeiten, um Kinder an der Schule nicht zu gefährden.

Ihr Anliegen wird hiermit an die Stadt Merzig zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

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